KURZES MHD
Diese Produkte werden zz. zu Sonderpreisen verkauft, da ihr vom Hersteller garantiertes Mindesthaltbarkeitsdatum in naher Zukunft liegt oder bereits erreicht ist.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum - BMELV (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) sieht Aufklärungsbedarf:
"Der Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) wird vom Verbraucher oft so verstanden, dass ein Lebensmittel nicht mehr genießbar und daher wegzuwerfen sei. Dies ist jedoch eine Fehlinterpretation." schreibt das BMELV und weiter "Das MHD ist kein Verfallsdatum, sondern eine Gütegarantie. Das BMELV sieht daher Aufklärungsbedarf zum richtigen Umgang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum - bei den Herstellern, beim Handel und bei den Verbrauchern."
Die Qualität eines Lebensmittels garantiert grundsätzlich der Hersteller - allerdings nur bis zum MHD. Auch danach dürfen Produkte noch verkauft werden; aber nur, wenn der Händler die Unbedenklichkeit garantiert.
"inkl. Mwst. - zzgl. Versand“